Die Sache mit dem Anwaltshonorar…

Der professionelle Rat ist oft günstiger als ein Fehler.

Sobald Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, entstehen grundsätzlich Kosten. Das gilt für eine einmalige Rechtsberatung ebenso wie für eine umfassende Vertretung in einem Verfahren. Doch keine Sorge: Sie wissen bei mir von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.

Oft lässt sich durch eine frühzeitige Beratung ein unnötiger Rechtsstreit vermeiden oder ein drohender Schaden begrenzen. Das spart am Ende Zeit, Geld – und Nerven.

Was bestimmt die Höhe der Anwaltskosten?

Die Vergütung richtet sich entweder:

  • nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    – also den gesetzlich festgelegten Gebühren,
    oder

  • nach einer individuellen Honorarvereinbarung,
    die wir gemeinsam und transparent treffen können.

In Zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wird das Honorar meist nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet – also dem wirtschaftlichen Wert der Sache, um die es geht. Je höher dieser Wert, desto höher auch die Gebühr.

In Straf- und Bußgeldsachen gelten teils abweichende Regelungen. Auch pauschale oder stundenbasierte Vereinbarungen sind möglich – immer in Abstimmung mit Ihnen.

Was Sie bei mir erwarten können:

  • Wir sprechen vor Beginn der Tätigkeit über die absehbaren Kosten.

  • Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob und wann sich eine rechtliche Durchsetzung lohnt.

  • Sie bekommen keine „Kostenschleife“, sondern eine ehrliche Rückmeldung, ob sich ein Fall wirtschaftlich sinnvoll verfolgen lässt.

Denn nicht jedes rechtliche Anliegen braucht gleich einen Prozess – manchmal ist ein klärendes Gespräch oder ein gut formuliertes Schreiben die beste Lösung.

Gesetzliches Honorar oder individuelle Vereinbarung?

Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich nach:

  • dem Gegenstandswert und

  • dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Auf Wunsch ist aber auch eine Vergütungsvereinbarung möglich, z. B. auf Pauschal- oder Stundenbasis. Wichtig: In den meisten Fällen ist ein sogenanntes Erfolgshonorar gesetzlich nicht erlaubt.

Wenn Dritte (z. B. Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite) Anwaltskosten übernehmen, wird nur die gesetzliche Vergütung erstattet – auch bei Honorarvereinbarungen.

Und wie läuft das mit der Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie dort eine Deckungszusage für Ihr Anliegen einholen, also eine Bestätigung, dass die Kosten übernommen werden. Das erledige ich gerne für Sie.

Wichtig zu wissen:

  • Die Kommunikation mit der Versicherung ist nicht automatisch Teil des eigentlichen Mandats, sondern eine separate Tätigkeit, über die ich Sie informiere.

  • Die Entscheidung, welchem Anwalt Sie Ihr Vertrauen schenken, liegt allein bei Ihnen. Ihre Versicherung darf Empfehlungen aussprechen – aber nicht vorschreiben, wen Sie beauftragen.

Transparenz von Anfang an

Sie sollen jederzeit wissen, wo Sie stehen – auch finanziell. Deshalb bespreche ich bereits in der Erstberatung die Honorarstruktur offen und verständlich.

Ob einmalige Beratung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliches Verfahren: Sie bekommen bei mir klare Antworten, faire Konditionen – und die Sicherheit, keine versteckten Kosten zu übersehen.

Anwaltsflatrate

Die externe Rechtsberatung für Unternehmen – persönlich, effizient und kalkulierbar

Keine eigene Rechtsabteilung? Kein Problem.

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen verfügen Sie vielleicht nicht über eine eigene Rechts- oder Personalabteilung – stehen aber dennoch regelmäßig vor rechtlichen Fragen und Herausforderungen. Die Unsicherheit über mögliche Anwaltskosten hält Sie davon ab, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen?

Dann ist eine persönliche, dauerhaft erreichbare Rechtsberatung ohne unüberschaubare Kosten genau das, was Sie brauchen.

Flexibilität ohne unnötige Strukturen

Wenn der Aufbau einer internen Rechts- oder Personalabteilung für Sie (noch) nicht in Frage kommt, ist eine externe Lösung oft die wirtschaftlich sinnvollere Alternative. Gerade im außergerichtlichen Bereich lässt das Gesetz Spielraum – so können wir gemeinsam ein Modell entwickeln, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Nur bei gerichtlichen Verfahren schreibt das Gesetz Mindestgebühren vor. In allen anderen Bereichen sind flexible Vereinbarungen möglich.

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Wann lohnt sich ein Pauschalmodell?

Ein monatliches Honorar bietet sich an, wenn:

  • Sie regelmäßig Beratungsbedarf haben (z. B. bei Arbeitsrecht, Vertragsfragen, Datenschutz)

  • Sie sich nicht bei jeder Frage überlegen wollen, ob „es sich lohnt, anzurufen“

  • Sie eine verlässliche, unkomplizierte Ansprechperson für alle rechtlichen Fragen wünschen

Die Kommunikation erfolgt schnell und effizient: per E-Mail, telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in der Kanzlei im Preysing-Palais.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Kalkulierbares Pauschalhonorar – statt unvorhersehbarer Einzelabrechnungen

  • Vertrauter Ansprechpartner – kein Weiterreichen, keine Callcenter

  • Schnelle Reaktionszeiten – oft noch am selben Tag

  • Verständliche Beratung – ohne juristisches Kauderwelsch

  • Lösungen, die sich an Ihrem Arbeitsalltag orientieren

Wenn Sie sich eine persönliche, planbare Rechtsberatung wünschen, die Ihr Unternehmen wirklich kennt, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir ein Modell, das zu Ihrem Bedarf – und zu Ihrem Budget – passt.