Ihr Ansprechpartner für Familienrecht in München – erfahren, diskret und verlässlich

Ob bei Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Kindschaftssachen (Sorge- und Umgangsrecht), als Anwalt für Familienrecht mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung unterstütze ich Sie in einer emotional belastenden Zeit – mit Klarheit, Empathie und juristisch fundierter Beratung. In meiner Kanzlei am Odeonsplatz in München oder online berate ich Einzelpersonen und Elternpaare zu allen Fragen rund um familienrechtliche Konflikte und Lösungen.

Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Erstberatung – unkompliziert, vertrauensvoll und mit dem Blick für das Wesentliche.

Familienrechtliche Unterstützung bei Trennung, & Konflikten – persönlich & klar

Eine Trennung bringt oft mehr als emotionale Unsicherheit mit sich. Sie wirft rechtliche Fragen auf, die weitreichende Auswirkungen haben: Was passiert mit dem gemeinsamen Zuhause? Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Wer trägt welche Verantwortung – und was ist rechtlich durchsetzbar?

In meiner Kanzlei am Odeonsplatz in München berate ich bei allen familienrechtlichen Fragestellungen. Ob einvernehmliche Trennung oder bereits verhärteter Konflikt – ich helfe Ihnen, Klarheit zu gewinnen und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Dabei ist mir wichtig: Sie behalten die Kontrolle – rechtlich und menschlich.

Ich unterstütze Sie dabei, Streit zu vermeiden, Lösungen zu finden und Ihre Rechte zu sichern – pragmatisch, erfahren und immer mit Blick auf Ihre individuelle Lebenssituation.

Typische Themen:

  • Scheidung – einvernehmlich oder streitig

  • Trennung & Trennungsfolgenvereinbarung

  • Sorge- & Umgangsrecht, Wechselmodell

  • Vermögensaufteilung & Zugewinnausgleich

  • Ehevertrag, Gütertrennung & Vorsorgeregelungen

  • Häusliche Gewalt, einstweilige Anordnung & Gewaltschutzgesetz

Familienrechtlich sicher durch Trennung & Scheidung

Eine Scheidung ist nie nur ein rechtlicher Vorgang – sie ist oft der Schlusspunkt einer emotionalen Geschichte und der Anfang vieler praktischer Entscheidungen: Wer bleibt in der Wohnung? Wer zahlt was? Wie geht es mit den Kindern weiter?

In meiner Kanzlei am Odeonsplatz in München begleite ich Sie durch alle Phasen einer persönlich belastenden Entwicklung vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Klärung. Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten, Ihre Rechte durchzusetzen und tragfähige Lösungen zu finden.

Typische Fragen, die wir klären:

  • Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
  • Was ist ein Versorgungsausgleich – und kann man ihn ausschließen?
  • Welche Unterhaltsansprüche bestehen – und wie lange?
  • Wer bleibt in der gemeinsamen Immobilie?
  • Was bedeutet Zugewinnausgleich konkret für Sie?


Dabei gilt: Nicht jede Scheidung muss im Streit enden. Ich unterstütze Sie auch bei der Gestaltung von einvernehmlichen Regelungen, die gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, z. B. über eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ob Sie selbst die Scheidung einreichen möchten oder gerade erst überlegen, was der nächste Schritt sein könnte: Ich berate Sie fundiert, klar und mit dem Blick für Ihre individuelle Lebenslage.

Ihr Anwalt für Familienrecht in München

Verlässlich. Persönlich. Und mit Haltung.

Vor allem, wenn es um die Familie geht, ist das Recht nie nur schwarz oder weiß. Es geht um Menschen, Verantwortung und oft auch um Verletzlichkeit. Gerade dann brauchen Sie keinen Juristen mit Distanz, sondern jemanden, der Klartext spricht, Ihre Lage ernst nimmt und Lösungen entwickelt, die wirklich zu Ihrem Leben passen.

Ich bin seit mehr als 25 Jahren im Familienrecht tätig und weiß, wie wichtig Vertrauen in einer schwierigen Phase ist. Sie bekommen bei mir keine Paragraphenflut, sondern eine persönliche Beratung auf Augenhöhe. Ich höre zu, frage nach, und sage Ihnen ehrlich, was möglich ist – rechtlich und menschlich.

Dafür stehe ich:

  • Persönliche Beratung durch den Kanzleiinhaber

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Familienrecht und in sensiblen Verfahren

  • Schnelle Reaktionszeiten, oft am selben Tag

  • Klare Sprache statt juristischer Floskeln

  • Direkter Kontakt – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort am Odeonsplatz in München

Scheidung & Trennung

Einvernehmliche Lösungen oder gerichtliche Verfahren – ich begleite Sie rechtssicher und menschlich durch die Trennung.

Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung

Haus, Vermögen oder Schulden? Ich sorge für rechtssichere Regelungen, die Ihrer Lebensrealität entsprechen.

Ehevertrag & Trennungsvereinbarung

Ob vor der Ehe oder im Trennungsfall: Klare Vereinbarungen vermeiden spätere Streitigkeiten – ich gestalte sie für Sie.

Gewaltschutz & einstweilige Verfügung

Wenn Schutz notwendig ist, helfe ich schnell und entschlossen – bei häuslicher Gewalt oder Bedrohungssituationen.

Häufige Fragen

Familienrecht München – häufige Fragen verständlich erklärt

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich u. a. am Nettoeinkommen der Ehepartner und an etwaigen Regelungsfolgen (z. B. Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht) orientiert. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen liegen die Gerichts- und Anwaltskosten meist zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Person, wobei jeder Ehepartner in der Regel seine eigenen Anwaltskosten trägt. Gerichtskosten werden meist geteilt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ggf. nur ein Anwalt beauftragt werden, wenn der andere Ehepartner keinen eigenen anwaltlichen Beistand benötigt – was Kosten spart, aber auch Risiken birgt.

Gerne kläre ich für Sie im persönlichen Gespräch, welche Kosten im konkreten Fall zu erwarten sind.

Das Scheidungsverfahren beginnt mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht. Nach Zustellung an den anderen Ehepartner erfolgt:

  • Klärung des Versorgungsausgleichs (Rentenansprüche)

  • Bearbeitung ggf. weiterer Regelungsthemen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht)

  • Gerichtstermin mit persönlichem Erscheinen beider Parteien

  • Zustellung des Scheidungsbeschlusses

Dauer: ca. 4 bis 10 Monate, abhängig von Einigkeit, Gerichtsauslastung und Umfang der Regelungen. Ich begleite Sie durch alle Phasen, inklusive strategischer Vorbereitung und der Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Kindesunterhalt: abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes (Düsseldorfer Tabelle).

  • Trennungsunterhalt: während der Trennungszeit bis zur Scheidung, wenn ein Partner wirtschaftlich schwächer ist. Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden.

  • Nachehelicher Unterhalt: nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Betreuung kleiner Kinder, Krankheit, Altersunterhalt). Als Regelfall gilt, dass keiner der beiden Ehegatten vom anderen Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung verlangen kann.

Dies ist der Regelfall: das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Trennung grundsätzlich bestehen, es sei denn, ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht und kann darlegen, dass die gemeinsame Ausübung dem Kindeswohl widerspricht. Das gemeinsame Sorgerecht verpflichtet die Eltern zu Kooperation und Kommunikation miteinander – auch für die Zeit nach der gescheiterten Ehe. Es verlangt daher im Interesse der gemeinsamen Kinder eine besondere Verantwortung. Nicht selten, werden Beteiligte dieser Verantwortung nicht gerecht – zum Nachteil und Schaden der betroffenen Kinder.

Typische Streitpunkte: Wohnort, Schulwahl, medizinische Entscheidungen. In vielen Fällen ist das Ziel keine vollständige Übertragung, sondern eine praktikable Aufteilung oder Regelung im Rahmen des Umgangs.

Ich helfe Ihnen, tragfähige Regelungen zu finden – außergerichtlich oder, falls notwendig, im gerichtlichen Verfahren.

Eine Trennungsvereinbarung regelt alle wichtigen Punkte vor der eigentlichen Scheidung, z. B.:

  • Wohnsituation und Haushaltsaufteilung

  • Kindes- und Trennungsunterhalt

  • Vermögensfragen

  • Umgangsregelung

  • Schuldenaufteilung

Dies schafft Klarheit und reduziert Konfliktpotenzial. Eine schriftliche Vereinbarung – idealerweise notariell beurkundet oder anwaltlich begleitet – verhindert teure Missverständnisse und erleichtert spätere Scheidungsverfahren erheblich.

Wenn Sie von häuslicher Gewalt, Stalking oder psychischem Druck betroffen sind, stehen Ihnen schnelle Schutzmaßnahmen zur Verfügung – z. B.:

  • Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Zuweisung der Wohnung

  • Kontaktverbot

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder

Ich unterstütze Sie dabei, rasch rechtliche Schritte einzuleiten – mit der nötigen Entschlossenheit, Diskretion und im engen Kontakt zu den Münchner Behörden und Familiengerichten.

Das hängt davon ab, ob die Immobilie:

  • im gemeinsamen Eigentum steht,

  • nur einer Partei gehört oder

  • noch mit Schulden belastet ist.

Mögliche Szenarien:

  • Verkauf und Teilung des Erlöses

  • Übernahme durch einen Ehepartner mit Ausgleich

  • Nutzung durch Kinder und betreuenden Elternteil mit Regelung der Lasten

Ich prüfe Grundbucheinträge, Darlehensverträge und kläre mit Ihnen, welche Lösung wirtschaftlich und familiär sinnvoll ist.

Der Zugewinnausgleich gilt, wenn kein Ehevertrag zu Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vorliegt. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Ehepartner verglichen, es besteht im Falle der Zugewinngemeinschaft kein automatisches „gemeinsames“ Vermögen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die hälftigen Differenzbetrag ausgleichen.

Ausnahme: Erbschaften und Schenkungen werden meist nicht einbezogen.

Ich berechne den Zugewinnausgleich individuell für Ihren Fall und berate Sie dazu, wie Vermögensauseinandersetzungen außergerichtlich geregelt oder notfalls durchgesetzt werden können.

Ein Anwalt ist bei jeder Scheidung zwingend notwendig, da nur er den Scheidungsantrag stellen kann. Darüber hinaus ist anwaltliche Beratung sinnvoll:

  • bei komplexen Unterhaltsfragen

  • bei Streit ums Sorgerecht oder Vermögen

  • zur Vermeidung rechtlicher Nachteile durch unklare Vereinbarungen

Bereits eine einmalige Beratung kann helfen, fatale Fehler zu vermeiden. Ich biete Ihnen in München eine diskrete, klare Erstberatung mit konkreten Handlungsempfehlungen – auf Wunsch auch online.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Online-Formular vereinbaren wir einen kurzfristigen Termin – meist innerhalb weniger Tage. Die Beratung kann persönlich in der Kanzlei am Odeonsplatz, telefonisch oder per Videogespräch stattfinden.

Sie erhalten:

  • eine erste rechtliche Einschätzung

  • Hinweise zu Fristen, Risiken und Optionen

  • Klarheit zu den nächsten Schritten

Die Kosten für die Erstberatung bewegen sich je nach Komplexität und Umfang zwischen 250 € und 350 € netto – stets transparent und ohne versteckte Gebühren.

Gute Lösungen im Familienrecht erkennt man daran, dass sie nicht den Streit gewinnen – sondern den Alltag erleichtern.